Der Wunsch zur Weihnachtszeit mit seinen Liebsten Zeit zu verbringen hat eine hohe Bedeutung. Aus epidemiologischen Gründen wird vom BAG von Weihnachtsfeiern mit Bewohnenden bei den Angehörigen zu Hause derzeit abgeraten. Wollen Sie als Angehörige – trotz Empfehlung – mit dem Bewohnenden bei Ihnen zu Hause Weihnachten feiern, müssen Sie die Bestätigung bei uns unterschrieben abgeben.