Vorsorge treffen
Was ist zu tun, wenn ich pflegebedürftig werde? Wer schaut nach mir und wer trifft Entscheide, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin? Was passiert mit meinem Nachlass, wenn ich einmal nicht mehr bin? Fragen, die wir gerne verdrängen, die aber nicht früh genug geklärt werden können. Wichtig ist dabei, diese Fragen SCHRIFTLICH und RECHTSGÜLTIG zu beantworten.
Hilfreiche Links und Dokumente
Testament
Wie Sie Ihr eigenes Testament verfassen und auf was Sie unbedingt achten müssen, erfahren Sie in unserem Testamentsratgeber.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung erklären Sie Ihre Wünsche zu medizinischen Massnahmen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Vorsorgeauftrag
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Ihre Interessen im Falle einer Urteilsunfähigkeit vetritt.
Wichtige Fragen
Was ist ein Testament?
Ein Testament ist die einseitige Anordnung des Erblassers, wer seinen Nachlass erhalten soll, wenn der Erbfall eintritt. Es ist nicht zu verwechseln mit einem Vorsorgeauftrag, welcher ausschliesslich die Regelung der Vermögensverhältnisse zu Lebzeiten verfügt, für den Fall, dass Ihre eigene Urteilsfähigkeit entfällt. Mehr Definitionen finden Sie in unserem Testamentsratgeber.
Was muss ich beim Erstellen meines Testaments beachten?
Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie überhaupt ein Testament erstellen. Rund 70 Prozent der Menschen in der Schweiz haben kein eigenes Testament verfasst. In diesem Fall bestimmt alleine das Schweizerische Erbrecht, was mit Ihrem Vermögen geschieht. Ihr eigenes Testament muss in jedem Fall von Hand geschrieben, sowie mit Datum und Unterschrift versehen sein. Beispiele hierzu finden Sie in unserem Testamentsratgeber.
Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?
Eine Patientenverfügung ist wichtig, weil sie Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen im Voraus festzulegen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihre Entscheidungen respektiert werden, selbst wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, selbst zu kommunizieren. Sie entlastet auch Ihre Angehörigen, da sie klare Anweisungen haben, wie sie in Ihrem Sinne handeln sollen. Zudem kann sie helfen, Konflikte im medizinischen Team zu vermeiden und sorgt dafür, dass Sie die Art von Pflege erhalten, die Sie sich wünschen.
Der Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH hat hierfür nicht nur sehr hilfreiche Informationen veröffentlicht, sondern gibt ihnen die Möglichkeit, direkt online ihre Patientenverfügung zu erstellen.
Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Ihre Interessen für den Fall Ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit vertritt. Wie ein solcher Vorsorgeauftrag aussehen kann und was er beinhalten sollte, hat das SRF in einem Muster veröffentlicht.
Das Portal Vertragshilfe.ch hat hierzu ausführliche Informationen veröffentlicht und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, per Schritt für Schritt Anleitung einen eigenen und persönlichen Vorsorgeauftrag online zu erstellen.
Vortrag: «Testament & Erbschaft»
mit Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser
Achtung ausgebucht: Am 27. Oktober 2025 findet um 19 Uhr im Alterszentrum «Im Brüel » ein Vortrag zum Thema «Testament und Erbschaft – Wie verfasse ich meinen letzten Willen korrekt?» statt.
Referieren wird Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser, Professor für Zivil und Zivilprozessrecht an der Universität Basel und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen zum Thema Erbrecht.
Weitere Infos unter sekretariat@az-imbruel.ch oder +41 61 756 33 44.
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Ihr Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zu den Themen Testament oder Spenden?
Wenn beim Verfassen Ihres letzten Willens Fragen auftauchen oder Sie Fragen zum Thema Spenden haben, steht Ihnen Andreas Link, verantwortlich für Nachlassfragen, gerne zur Verfügung.

Andreas Link, Fundraising
Pfeffigerstrasse 10
4147 Aesch BL
