Lockerungen AZ „Im Brüel“, gültig ab 29.05.2020

Es gelten weiterhin die Regelungen, die vom RRB am 05. Mai 2020 beschlossen wurden: Bewohnende dürfen ihre Angehörigen unter klar geregelten Hygiene- und Schutzmassnahmen in eigens dafür erstellten Besuchsräumen oder Besuchsboxen empfangen (mit Terminvereinbarung).

Neu ist nun die Regelung zu Besuchen, Spaziergängen und Terminen mit Angehörigen ausserhalb des AZ „Im Brüel“:

Erfahren Sie mehr zu den neuen Regelungen…